Damit ein Hengst bei CHEVAL SUISSE gekört werden kann, muss er die drei Teile der Körung bestehen, d.h. die Exterieurbeurteilung, die Gesundheitsuntersuchung und die Eigenleistung. Anlässlich der Exterieurbeurteilung im NPZ Bern wird überprüft, ob ein Hengst über ein gesundes und funktionelles Exterieur verfügt, welches ihm erlaubt, sportliche Leistungen über längere Zeit zu erbringen. Dem zu Folge kann ein Hengst mit groben Exterieurfehlern von der Zucht ausgeschlossen werden. Da ein Hengst mit seinen Genen nicht nur sein sportliches Potential, sondern auch sein Exterieur an seine Nachkommen weitergibt, ist der Exterieurbeurteilung eine grosse Bedeutung beizumessen.
Um bei CHEVAL SUISSE gekört zu werden, muss der Hengst über ein komplettes Gesundheitsdossier inklusive Röntgen verfügen. Die Röntgenbilder werden an der Universität Zürich beurteilt. Auch bei der Eigenleistung bestehen gewisse Minimalanforderungen. Ein Teil der Eigenleistung kann durch Verwandtenleistung kompensiert werden.
Wir können von der grossen Erfahrung der beiden französischen Experten, Yves und François Fischesser profitieren, welche die Hengste an der Hand und im Freilaufen in der Halle beurteilen. Alle Züchter so wie interessierten Personen sind herzlich eingeladen, dieser Beurteilung am 7. Januar 2023 und an dem anschliessenden Apéro teilzunehmen.